Legal oder illegal - was denn nun?
Illegal oder legal - sind jetzt Bengalos erlaubt oder nicht? Eine Frage die sehr häufig gestellt wird. Die meisten Pyros fallen unter das Sprengstoffgesetz durch ihre Einstufung in P1
Mit P1 werden pyrotechnische Gegenstände( außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für andere Zwecke) eingestuft, die eine geringe Gefahr darstellen. Diese dürfen ab 18 Jahre ganzjährig erworben, und für den vorgegebenen Zweck verwendet werden. Und hier ist "Hebel": Der Kauf ist legal - die Verwendung darf aber nur für den auf dem Produkt angegebenen Zeck sein - alles andere ist illegal. Auch das mitführen ist erlaubt, allerdings wenn offensichtlich ist, dass die Bengalos nicht für den definierten Zweck mitgebracht wurden (zum Beispiel vor dem Fussballstadion) können diese zur Vorbeugung von Straftaten auch durch die Polizei konfisziert werden.
Ausnahme: Bengalos der Klasse F1
Es gibt inzwischen Hersteller, wie z.B. die Firma "Nico", welche Bengalos auch in der Klasse F1 anbieten. F1 ist eine Kategorie für Kleinstfeuerwerk und darf im Grunde ab dem 12 Lebensjahr in Deutschland legal gekauft und verwendet werden. Allerdings lassen diese Bengalos oft zu Wünschen übrig.
In Sachen Leuchtkraft, Brenndauer und Handhabung stehen sie in keinem Vergleich zu ihren Kollegen in P1 - Dennoch erfreuen sie sich aufgrund ihrer Einstufung großer Beliebtheit